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Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät

Der Fakultätsrat ist die Legislative der Fakultät. Laut § 22 der Grundordnung der Universität ist er zuständig für den Beschluss von Ordnungen der Fakultät, die Entscheidung über grundsätzliche Angelegenheiten von Studium und Lehre sowie für die sonstigen im Landeshochschulgesetz genannten Angelegenheiten. Er wählt die Fakultätsleitung und wirkt an der Erarbeitung des Hochschulentwicklungsplanes sowie der Struktur- und Entwicklungsplanung der Fakultät mit.

Der Fakultätsrat nimmt Stellung zu der von der Fakultätsleitung vorgeschlagenen Verteilung der der Fakultät zugewiesenen Ressourcen sowie zur Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen.

Die Amtszeit beträgt zwei Jahre, bei den studentischen Mitgliedern ein Jahr. Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät setzt sich aus 22 Mitgliedern zusammen:

  • zwölf Vertreter der Gruppe der Hochschullehrer
  • vier Vertreter der Gruppe der akademischen Mitarbeiter
  • vier Vertreter der Gruppe der Studierenden
  • zwei Vertreter der Gruppe der weiteren Mitarbeiter

Nichtamtliche Lesefassung der Geschäftsordnung des Fakultätsrats der Philosophischen Fakultät


KONTAKT

Ernst-Moritz-Arndt-Universität
Philosophische Fakultät

Dekan
Prof. Dr. Alexander Wöll
Rubenowstraße 3
17487 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 86-3001
Fax: +49 (0)3834 86-3002
dekanphf@uni-greifswald.de


Letzte Änderung: 25.03.2013 11:14
Verantwortlich: Philosophische Fakultät


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