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Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät
Der Fakultätsrat ist die Legislative der Fakultät. Laut § 22 der Grundordnung der Universität ist er zuständig für den Beschluss von Ordnungen der Fakultät, die Entscheidung über grundsätzliche Angelegenheiten von Studium und Lehre sowie für die sonstigen im Landeshochschulgesetz genannten Angelegenheiten. Er wählt die Fakultätsleitung und wirkt an der Erarbeitung des Hochschulentwicklungsplanes sowie der Struktur- und Entwicklungsplanung der Fakultät mit.

Der Fakultätsrat nimmt Stellung zu der von der Fakultätsleitung vorgeschlagenen Verteilung der der Fakultät zugewiesenen Ressourcen sowie zur Einrichtung, Änderung und Aufhebung von Studiengängen.

Der Fakultätsrat der Philosophischen Fakultät setzt sich zusammen aus
- zwölf Vertretern der Gruppe der Hochschullehrer,
- vier Vertretern der Gruppe der akademischen Mitarbeiter,
- vier Vertretern der Gruppe der Studierenden,
- zwei Vertretern der Gruppe der weiteren Mitarbeiter,
d.h. aus insgesamt 22 Mitgliedern.

Die Amtszeit der studentischen Mitglieder beträgt ein Jahr, für alle übrigen Mitglieder zwei Jahre.
Weitere Informationen

KONTAKT
Dekan
Prof. Dr. Matthias Schneider
Sekretariat
Martina Lahn
Rubenowstraße 3
17487 Greifswald
Tel.: +49 (0)3834 86-3001
Fax: +49 (0)3834 86-3002
dekanphf@uni-greifswald.de

Letzte Änderung: 16.03.2010 11:03
Verantwortlich: Philosophische Fakultät


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